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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.05.2010)

I. Kitekurse

1. Bedingungen
1.1. für die Teilnahme an Kursen
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Sollten mögliche Einschränkungen der vorausbenannten Art bestehen, sind sie dem Kitesurf-Instructor mitzuteilen. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Kitekurs ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
1.2. für Miete von Material
Jeder der die unter Punkt 1.1. angeführten Voraussetzungen erfüllt und einen Kitekurs bei Westcoastkiters absolviert hat, kann sich bei Westcoastkiters Kitematerial – soweit verfügbar – mieten.

2. Anmeldung zum Kitekurs
Die Anmeldung zu einem Kitekurs bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

3. Stornierung eines Kitekurses
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50% des jeweiligen Kurspreises einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Erfolgt der Rücktritt zwischen dem 14ten und 7ten Tage vor Kursbeginn werden 70% des jeweiligen Kurspreises einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärten Rücktritt sind 90 % der Kurskosten fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird.

Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen in den Kitekursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Kitematerials durch Kollisionen oder Vandalismus. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.

4. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

5. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Instructors/Vermieters ist strikt Folge zu leisten. Sicherheitsbestimmungen und Regeln zur Ausübung des Wassersportes sind einzuhalten. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.

Bei allen Kursen gilt:

  • Kursteilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten oder sich und andere grob fahrlässig gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
  • Kommt der Kunde zu einem gebuchten Kurs nicht oder zu spät, so hat er keinen Anspruch auf Ersatz für die versäumte Leistung.
  • Kann ein Kurs aus Witterungsgründen nicht planmäßig beendet werden, erhält der Kursteilnehmer Gutscheine über nicht konsumierte Lerneinheiten.
  • Diese Gutscheine können innerhalb eines Jahres ab Buchungsdatum (nach Absprache ist eine Verlängerung des Zeitraumes möglich) an der Westcoastkiters Schule eingelöst werden. Es besteht kein Anspruch auf Barablöse der Gutscheine. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmte Termine bzw. auf Rückerstattung der Kursgebühr oder Teile derselben.

6. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitematerials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Kitematerial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Kitematerials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ausbildners oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

7. Haftung
Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitematerials. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen!

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht.

Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Kitematerial wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

Es empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, welche die Sportart Kitesurfen mit abdeckt!

II. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.